Herausgeber:
Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR)

in Zusammenarbeit mit:
der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische
Rehabilitation und Prävention e.V. (DGPRP)

Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR) ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG Med Reha)

Altersgrenze: bis 18, in Ausnahmen bis 27

Die Altersspanne bei einer Kinder- und Jugend-Reha reicht vom Säugling und Kleinkind übers Schulkind bis hin zum Heranwachsenden. Das Höchstalter für eine Kinder- und Jugend-Reha beträgt 18 Jahre und verlängert sich in einigen Fällen bis zum 27. Geburtstag, z.B.

  • für junge Erwachsene während der Ausbildungszeit, die noch nicht selbst rentenversichert sind,
  • für junge Erwachsene, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr bzw. den Bundesfreiwilligendienst leisten oder
  • für junge Erwachsene, die sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten können.