Altersgrenze: bis 18 Jahre (und in Ausnahmefällen länger)
Die Altersspanne bei einer Kinder- und Jugend-Reha reicht vom Säugling und Kleinkind übers Schulkind bis hin zum Heranwachsenden. Das Höchstalter für eine Kinder- und Jugend-Reha beträgt in der Regel 18 Jahre und verlängert sich in einigen Fällen bis zum 27. Geburtstag oder sogar noch länger, z.B.:
- für junge Erwachsene während der Ausbildungszeit, die noch nicht selbst rentenversichert sind,
- für junge Erwachsene, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr bzw. den Bundesfreiwilligendienst leisten oder
- für junge Erwachsene, die sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten können.
Letzte Aktualisierung: 29.04.2026
