Altersgrenze: bis 18, in Ausnahmen bis 27
Die Altersspanne bei einer Kinder- und Jugend-Reha reicht vom Säugling und Kleinkind übers Schulkind bis hin zum Heranwachsenden. Das Höchstalter für eine Kinder- und Jugend-Reha beträgt 18 Jahre und verlängert sich in einigen Fällen bis zum 27. Geburtstag, z.B.
- für junge Erwachsene während der Ausbildungszeit, die noch nicht selbst rentenversichert sind,
- für junge Erwachsene, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr bzw. den Bundesfreiwilligendienst leisten oder
- für junge Erwachsene, die sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten können.