Wie und wo beantrage ich eine Kinder- und Jugend-Reha?

1. Schritt: Ärztliche/Psychologische/Psychotherapeutische Empfehlung

Reha-Empfehlung und ärztlicher/therapeutischer Befundbericht durch:

  • Kinder- und Jugendarzt bzw. Kinder- und Jugendärztin
  • Kinder- und Jugendpsychiater/in
  • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapeutin
  • Kinder- und Jugendpsychologen bzw. Kinder- und Jugendpsychologin
  • Hausarzt bzw. Hausärztin

2. Schritt: Antrag an den Kostenträger

  • Neben dem eigentlichen Formular zur Beantragung einer Kinder- und Jugendrehabilitation (Antragssteller = Familie) sind der ärztliche/therapeutische Bericht (inkl. medizinischer Befunde) dem Antrag beizulegen und per Post an den Kostenträger zu senden ( >>> Anschriften der Rentenversicherungen). Alle notwendigen Anträge für die Einreichung bei der DRV finden Sie in der rechten Spalte. Informationen zur Antragsstellung über die GKV finden Sie hier.
  • Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind als Kostenträger gleichrangig für die Erbringung stationärer Leistungen zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen zuständig.

3. Schritt: Klinik-Anmeldung nach Antragsbewilligung

  • Nach schriftlicher Bewilligung des Antrags können Sie Ihr Kind bei einer Reha-Klinik anmelden und den Termin für den Reha-Aufenthalt klären. Die Ansprechpartner finden Sie auf unseren Klinikseiten. Der Kostenträger empfiehlt Ihrer Familie – abhängig von der Grunderkrankung des Kindes – eine passende Reha-Einrichtung, Sie können aber auch eine Wunschklinik bei Antragsstellung angeben.

4. Schritt: Direkter Kontakt zur Reha-Klinik

  • Im Zuge der Anmeldung können Sie Fragen hinsichtlich Anreise, Gepäck, Unterbringung, Schulunterricht etc. direkt mit der gewählten Reha-Klinik klären.
Herausgeber:
Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR)

in Zusammenarbeit mit:
der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische
Rehabilitation und Prävention e.V. (DGPRP)

Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR) ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG Med Reha)

Reha-Antrag über die Rentenversicherung

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung einer Kinder- und Jugendrehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung:

  • Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche
  • Befundbericht der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes
  • ggf. wichtige medizinische Befunde Ihres Kindes, etwa Gutachten oder Arztbriefe (in Kopie) 

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die DRV-Kostenübernahme

Die Gesetzliche bzw. Deutsche Rentenversicherung (DRV) übernimmt für Kinder und Jugendliche die kompletten Kosten für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Neben dem medizinischen Reha-Grund muss ein Elternteil/Sorgeberechtigter für die Bewilligung des Reha-Antrages mindestens eine der folgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen – das betroffene Kind darf selbst nicht gesetzlich rentenversichert sein:

  • zum Zeitpunkt der Antragsstellung ist die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren eingehalten – Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten sowie Zeiten aus einem Versorgungsausgleich werden hierbei berücksichtigt
  • in den letzten zwei Jahren vor Antragsstellung Zahlung für mind. sechs Monate von Pflichtbeiträgen für eine versicherte Tätigkeit
  • innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung Aufnahme einer Beschäftigung (Ausübung mind. bis zur Antragstellung) oder im Anschluss an die Ausbildung arbeitsunfähig oder arbeitslos gemeldet
  • Erhalt einer Rente, Alters- oder Erwerbsminderungsrente
  • das Kind selbst bezieht Waisenrente

Diese Voraussetzung gelten auch für Pflegeeltern, Großeltern oder Geschwister, die das betroffene Kind in ihrem Haushalt aufgenommen haben oder überwiegend unterhalten.

Letzte Aktualisierung: 08.06.2026