Wie und wo beantrage ich eine Kinder- und Jugend-Reha?

1. Schritt: Ärztliche/Psychologische/Psychotherapeutische Empfehlung

Reha-Empfehlung und ärztlicher/therapeutischer Befundbericht durch:

  • Kinder- und Jugendarzt bzw. Kinder- und Jugendärztin
  • Kinder- und Jugendpsychiater/in
  • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapeutin
  • Kinder- und Jugendpsychologen bzw. Kinder- und Jugendpsychologin
  • Hausarzt bzw. Hausärztin

2. Schritt: Antrag an den Kostenträger

  • Neben dem eigentlichen Formular zur Beantragung einer Kinder- und Jugendrehabilitation (Antragssteller = Familie) sind der ärztliche/therapeutische Bericht (inkl. medizinischer Befunde) dem Antrag beizulegen und per Post an den Kostenträger zu senden ( >>> Anschriften der Rentenversicherungen). Alle notwendigen Anträge für die Einreichung bei der DRV finden Sie in der rechten Spalte. Informationen zur Antragsstellung über die GKV finden Sie hier.
  • Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind als Kostenträger gleichrangig für die Erbringung stationärer Leistungen zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen zuständig.

3. Schritt: Klinik-Anmeldung nach Antragsbewilligung

  • Nach schriftlicher Bewilligung des Antrags können Sie Ihr Kind bei einer Reha-Klinik anmelden und den Termin für den Reha-Aufenthalt klären. Die Ansprechpartner finden Sie auf unseren Klinikseiten. Der Kostenträger empfiehlt Ihrer Familie – abhängig von der Grunderkrankung des Kindes – eine passende Reha-Einrichtung, Sie können aber auch eine Wunschklinik bei Antragsstellung angeben.

4. Schritt: Direkter Kontakt zur Reha-Klinik

  • Im Zuge der Anmeldung können Sie Fragen hinsichtlich Anreise, Gepäck, Unterbringung, Schulunterricht etc. direkt mit der gewählten Reha-Klinik klären.
Herausgeber:
Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR)

in Zusammenarbeit mit:
der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische
Rehabilitation und Prävention e.V. (DGPRP)

Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR) ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG Med Reha)

Reha-Antrag über die Krankenkasse

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt auch die Kosten für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von chronisch kranken Kindern und Jugendlichen. Deutlich mehr Anträge auf eine Kinder- und Jugendreha werden allerdings über die Deutsche Rentenversicherung abgewickelt.

Alle Vertragsärzte können eine medizinische Rehabilitation über die GKV verordnen. Der behandelnde Arzt füllt in Absprache mit den Patienten-Eltern bzw. -Sorgeberechtigten nur das Formular 61 für den eigentlichen Reha-Antrag aus, welches zum 1. April erneut angepasst wurde. Dieses neue Formular 61 ist in die Praxisverwaltungssysteme integriert. Der früher notwendige Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist seit 1. April 2016 nicht mehr erforderlich. Damit entfällt die bislang notwendige Abrechnungsgenehmigung (Formular 60).

Letzte Aktualisierung: 24.04.2026

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