Reha-Antrag über die Rentenversicherung
Die Gesetzliche bzw. Deutsche Rentenversicherung (DRV) übernimmt für Kinder und Jugendliche (> s. auch Altersgrenze) die kompletten Kosten für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Hier finden Sie auf einen Blick alle wichtigen Formulare für die Beantragung einer Kinder- und Jugendrehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung:
- Kompletter Online-eAntrag zur Kinder- und Jugendreha oder
online ausfüllbares pdf-Formular G0200-00 - Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche - Befundbericht (G0612) sowie Honorarabrechnung (G0600) des behandelnden Arztes (z.B. Kinderarzt/Jugendarzt, Kinderpsychiater/Jugendpsychiater, Kinderpsychotherapeut/Jugendpsychotherapeut, Hausarzt)
- wichtige medizinische Befunde Ihres Kindes, etwa Gutachten oder Arztbriefe (in Kopie)
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Neben dem medizinischen Reha-Grund muss ein Elternteil/Sorgeberechtigter für die Bewilligung des Reha-Antrages mindestens eine der folgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen – das betroffene Kind darf selbst nicht gesetzlich rentenversichert sein:
- zum Zeitpunkt der Antragsstellung ist die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren eingehalten – Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten sowie Zeiten aus einem Versorgungsausgleich werden hierbei berücksichtigt
- in den letzten zwei Jahren vor Antragsstellung Zahlung für mind. sechs Monate von Pflichtbeiträgen für eine versicherte Tätigkeit
- innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung Aufnahme einer Beschäftigung (Ausübung mind. bis zur Antragstellung) oder im Anschluss an die Ausbildung arbeitsunfähig oder arbeitslos gemeldet
- Erhalt einer Rente, Alters- oder Erwerbsminderungsrente
- das Kind selbst bezieht Waisenrente
Diese Voraussetzung gelten auch für Pflegeeltern, Großeltern oder Geschwister, die das betroffene Kind in ihrem Haushalt aufgenommen haben oder überwiegend unterhalten.