Herausgeber:
Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR)

in Zusammenarbeit mit:
der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische
Rehabilitation und Prävention e.V. (DGPRP)

Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR) ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG Med Reha)

Kostenübernahme der Kinder- & Jugend-Reha

Neben der kompletten Kostenerstattung der medizinischen und therapeutischen Maßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendrehabilitation übernehmen die Rentenversicherung und die gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang auch die Kosten für Verpflegung und Unterkunft in der Reha-Einrichtung. Die Kinder- und Jugendreha ist zuzahlungsfrei.

Darüber hinaus werden i.d.R. auch die Reisekosten erstattet, die aufgrund der Kinder- und Jugendrehabilitation entstehen. Hierzu gehören:

  • Hin- und Rückreisekosten für das Kind,
  • auf Antrag auch die Kosten für die An- und Abreise einer Person, die das Kind begleitet (sog. Reisebegleitung),
  • die Kosten für die Beförderung von Gepäckstücken (nicht bei Pkw-Nutzung) und ggf. auch erforderliche Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

Wurde eine Begleitperson bewilligt, werden auch für diese Reisekosten, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Rehabilitationseinrichtung übernommen. Auch eine Erstattung eines ggf. entstehenden Verdienstausfalls kann beantragt werden.

Die Details für die Kostenübernahme (max. Höhe der Reisekosten etc.) können Sie im Vorfeld bei der entsprechenden Reha-Einrichtung bzw. dem zuständigen Kostenträger (i.d.R. Ihre Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse) erfragen.

Die Übernahme von Kosten für eine Haushaltshilfe ist auf Antrag ebenfalls möglich. Zum Beispiel, wenn ein Geschwisterkind (unter 12 Jahren) im Haushalt verbleibt und der Haushalt nicht vom verbleibenden Elternteil weitergeführt werden kann. Am besten klären Sie dies direkt mit Ihrer Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse – je nachdem, wo Sie den Antrag gestellt haben – ab.