Reha-Antrag über die Rentenversicherung
Diese Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung einer Kinder- und Jugendrehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung:
- Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche
- Befundbericht der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes
- ggf. wichtige medizinische Befunde Ihres Kindes, etwa Gutachten oder Arztbriefe (in Kopie)
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die DRV-Kostenübernahme
Die Gesetzliche bzw. Deutsche Rentenversicherung (DRV) übernimmt für Kinder und Jugendliche die kompletten Kosten für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Neben dem medizinischen Reha-Grund muss ein Elternteil/Sorgeberechtigter für die Bewilligung des Reha-Antrages mindestens eine der folgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen – das betroffene Kind darf selbst nicht gesetzlich rentenversichert sein:
- zum Zeitpunkt der Antragsstellung ist die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren eingehalten – Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten sowie Zeiten aus einem Versorgungsausgleich werden hierbei berücksichtigt
- in den letzten zwei Jahren vor Antragsstellung Zahlung für mind. sechs Monate von Pflichtbeiträgen für eine versicherte Tätigkeit
- innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung Aufnahme einer Beschäftigung (Ausübung mind. bis zur Antragstellung) oder im Anschluss an die Ausbildung arbeitsunfähig oder arbeitslos gemeldet
- Erhalt einer Rente, Alters- oder Erwerbsminderungsrente
- das Kind selbst bezieht Waisenrente
Diese Voraussetzung gelten auch für Pflegeeltern, Großeltern oder Geschwister, die das betroffene Kind in ihrem Haushalt aufgenommen haben oder überwiegend unterhalten.
Letzte Aktualisierung: 08.06.2026
