Herausgeber:
Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR)

in Zusammenarbeit mit:
der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische
Rehabilitation und Prävention e.V. (DGPRP)

Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR) ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG Med Reha)

Nach der Reha

Nachsorge nach der Kinder- und Jugendrehabilitation – ein wichtiger Schritt zur langfristigen Genesung

Die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiger Schritt, um gesundheitliche Probleme zu bewältigen und die Lebensqualität zu verbessern. Doch ebenso bedeutend für diesen Prozess, ist die Nachsorge.

Warum ist Nachsorge wichtig?

Die Nachsorge unterstützt dabei, die - während der Reha - erzielten Fortschritte nachhaltig zu sichern und erfolgreich in den Alltag zu übertragen. Sie hilft Kindern und Jugendlichen, ihre neu gewonnenen Fähigkeiten weiterzuentwickeln, Veränderungen zu stabilisieren, Kompetenzen zu stärken und gesundheitliche Einschränkungen zu bewältigen sowie die Rückkehr in den Alltag zu erleichtern. Auch Eltern und Familien profitieren von der Nachsorge, da sie strukturierte Unterstützung in herausfordernden Lebenssituationen bietet.

Ziele der Nachsorge

Die Nachsorge zielt darauf ab, die positiven Effekte der Rehabilitation zu verstärken und weiterzuführen. Dazu gehören unter anderem:

  • Verbesserung bestehender Einschränkungen
  • Verstetigung von Verhaltens- und Lebensstiländerungen
  • Unterstützung beim Transfer des Gelernten in Alltag, Schule oder Ausbildung
  • Unterstützung bei spezifischen Alltagsproblemen
  • Förderung von Selbstmanagementkompetenzen

Welche Nachsorgeleistungen gibt es?

Die Nachsorge kann vielfältige Leistungen umfassen. Sie reicht von Fortsetzungen der in der Reha begonnenen Therapien bis hin zu gezielten neuen Angeboten. Es gibt zwei Hauptarten der Nachsorge:

1. Unimodale Nachsorgeleistungen
Fokussieren sich auf ein spezifisches Behandlungselement, z. B.:

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Sport- und Bewegungstherapie
  • Ernährungsberatung
  • Entspannungstraining
  • Psychotherapie
  • Stimm-, Sprech-, Sprach-, und Schlucktherapie
  • Sozialpädagogische Nachsorge bei Abhängigkeitserkrankungen und schädlichem Gebrauch

2. Multimodale Nachsorgeleistungen
Kombinieren verschiedene therapeutische Bereiche, z. B.:

  • Bewegungstherapie
  • Entspannungstraining
  • Schulung
  • Psychoedukation

Wie wird die Nachsorge organisiert?

Die Notwendigkeit und Art der Nachsorge werden bereits während der Rehabilitation besprochen und durch eine Empfehlung der Reha-Einrichtung eingeleitet. Gemeinsam mit der Familie werden der individuelle Nachsorgebedarf und die Ziele definiert und passende Maßnahmen empfohlen. Die Umsetzung der Nachsorge erfolgt durch wohnortnahe Anbieter.

Wer bietet Nachsorge an?

Nachsorgeleistungen werden von zugelassenen Anbietern durchgeführt, darunter:

  • Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • Therapeut*innen mit Krankenkassenzulassung
  • Suchtberatungsstellen

Nützliche Informationen und Anbieter finden Sie hier:

Kosten und Zuzahlungen

Die Kosten für die Nachsorge werden in der Regel bis zu 12 Monate nach Ende der Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung übernommen, vorausgesetzt, diese war auch der Kostenträger der Reha. Eine Zuzahlung ist nicht erforderlich, und in bestimmten Fällen werden auch Fahrkosten übernommen.

Noch Fragen?

Weitere Informationen zur Nachsorge finden Sie hier.
Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Organisation der Nachsorge benötigen, können Sie uns jederzeit kontaktieren.