Wie läuft die Antragsstellung einer Kinder- und Jugend-Reha?
1. Schritt: Ihre ärztliche Empfehlung
Sie als Ärztin/Arzt sprechen für Ihre belasteten Patienten eine Reha-Empfehlung aus. Den Reha-Antrag muss der Patient bzw. dessen Eltern/Sorgeberechtigte dann selbst stellen, von Ihrer Seite muss ein ärztlicher/therapeutischer Befundbericht (inkl. medizinischer Befunde) beigefügt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind als Kostenträger gleichrangig für die Erbringung stationärer Leistungen zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen zuständig. Die Formulare der DRV finden Sie in der rechten Spalte.
2. Schritt: Ärztlicher Befundbericht
Hier finden Sie einige Muster-Beispiele wie der ärztliche/therapeutische Befundbericht aussehen sollte - wichtig ist, dass Sie auf die krankheitsbedingten Einschränkungen im Alltag und im sozialen Gefüge eingehen und die damit oft verbundenen negativen Auswirkungen auf Schule, Ausbildung usw.
Muster für Befundberichte (DRV-Formular G0612):
- Fallbeispiel ADHS
- Fallbeispiel Adipositas
- Fallbeispiel Asthma bronchiale
- Fallbeispiel Diabetes mellitus (Erstmanifestation)
- Fallbeispiel Diabetes mellitus
- Fallbeispiel Emotionale Störung mit Trennungsängstlichkeit
- Fallbeispiel Migräne
- Fallbeispiel Neurodermitis
- Fallbeispiel Neurodermitis mit Nahrungsmittelallergie
- Fallbeispiel Sprachstörung
Geben Sie Ihren Familien den Befundbericht inkl. medizinischer Befunde für die Antragsstellung entweder persönlich mit oder in digitaler Form.
3. Schritt: Hilfestellung zur Wunschklinik
Nach einer Reha-Zusage empfiehlt der Kostenträger Ihrem Patienten – abhängig von der Grunderkrankung des Kindes – eine passende Reha-Einrichtung, Familien können aber auch eine Wunschklinik bei Antragsstellung angeben. Sie können Ihre Patienten/Familien aber auch entsprechend beraten.
Hier finden Sie eine Übersicht der Kinder- und Jugend-Rehakliniken in Deutschland mit Indikationssuche.
Letzte Aktualisierung: 01.07.2026
