Herausgeber:
Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR)

in Zusammenarbeit mit:
der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische
Rehabilitation und Prävention e.V. (DGPRP)

Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR) ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG Med Reha)

Schulunterricht gehört zur Kinder- und Jugendreha

Kinder und Jugendliche, die aufgrund anhaltender gesundheitlicher Probleme von ihrem Arzt eine mehrwöchige Rehabilitation empfohlen bekommen, müssen keinen Unterrichtsstoff versäumen, denn Schulunterricht ist Teil des therapeutischen Gesamtkonzepts der Kinder- und Jugend-Reha-Kliniken.

„Oft befürchten Eltern, dass ihr Kind den Anschluss in der Schule verpasst, und lehnen deswegen eine Reha-Maßnahme ab. Dies berichten uns immer wieder Kinder- und Jugendärzte aus der Praxis. Zum Teil ist das Gegenteil der Fall, oft werden die jungen Patienten nur durch eine Reha-Maßnahme wieder langfristig schulfähig“, erklärt Prof. Dr. Carl Peter Bauer, Medizinischer Direktor der Fachklinik Gaißach bei Bad Tölz.

Schüler, die aufgrund einer chronischen Erkrankung, wie z.B. Asthma bronchiale, chronischer Bronchitis, Neurodermitis u.a., viel Unterricht verpassen, haben meist große Mühe dem Lehrstoff zu folgen. Neben möglicher schlechter Zensuren werden sie nicht selten von Mitschülern ausgegrenzt. Die Betroffenen brauchen daher neben der Behandlung ihrer gesundheitlichen Probleme Unterstützung, um Mitschülern und Lernanforderungen selbstbewusst zu begegnen. In der Reha lernen sie, mit ihren Beschwerden bzw. bestimmten Belastungssituationen besser umzugehen und dieses Verhalten in den Alltag zu übertragen. Dieser Umdenkprozess kommt letztendlich auch der Schulleistungsfähigkeit zugute. Der Gewinn an Lebensqualität nach einer Reha ist für viele junge Reha-Patienten sowie für ihre Eltern deutlich spürbar“, betont Prof. Dr. Bauer.

Absprache mit der Heimatschule

Vor Beginn der Reha bekommt das pädagogische Reha-Team von der Heimatschule den anstehenden Unterrichtsstoff mitgeteilt, damit der Anschluss an die Klasse zu Hause bestehen bleibt. Kleine Schülergruppen in der Reha ermöglichen es, auf den Leistungsstand und auch auf mögliche Lernprobleme des Reha-Patienten individuell einzugehen. Bei Bedarf werden in der entsprechenden Altersgruppe auch eine Berufsberatung und die Teilnahme eines Bewerbungstrainings angeboten. Die Reha-Maßnahme muss daher nicht in den Ferien stattfinden.

Kinder- und Jugendreha – keine Kosten für betroffene Familien

Den betroffenen Familien entstehen für die Reha-Maßnahmen keine Kosten. Diese werden von den deutschen Rentenversicherungen oder den Krankenkassen übernommen. Weitere Informationen sowie Tipps zur Antragsstellung finden Sie hier.

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