Herausgeber:
Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR)

in Zusammenarbeit mit:
der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische
Rehabilitation und Prävention e.V. (DGPRP)

Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR) ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG Med Reha)

Schulunterricht gehört zum Rehakonzept

Eine Kinderreha und Jugendreha muss nicht in den Schulferien stattfinden. Denn Schulunterricht ist Teil des therapeutischen Gesamtkonzepts der Kinder- und Jugend-Rehakliniken. Nicht selten macht eine Reha Schüler mit viel Fehlzeiten und großen Schulproblemen überhaupt erst wieder schulfähig.

Eltern befürchten oft, dass ihr Kind den Anschluss in der Schule verpasst, und lehnen deswegen eine Reha-Maßnahme ab. Dies berichten immer wieder Kinder- und Jugendärzte aus der Praxis. Aber nicht selten ist das Gegenteil der Fall, oft werden die jungen Patienten nur durch eine Reha-Maßnahme wieder langfristig schulfähig.

Umdenkprozess macht auch in der Schule belastbarer

Schüler, die aufgrund einer chronischen Erkrankung, wie z.B. Asthma bronchiale, Neurodermitis u.a., viel Unterricht verpassen, haben meist große Mühe, dem Lehrstoff zu folgen. Neben möglicher schlechter Zensuren werden sie nicht selten von Mitschülern ausgegrenzt. Die Betroffenen brauchen daher neben der Behandlung ihrer gesundheitlichen Probleme Unterstützung, um Mitschülern und Lernanforderungen selbstbewusst zu begegnen. In der Reha lernen sie, mit ihren Beschwerden bzw. bestimmten Belastungssituationen besser umzugehen und dieses Verhalten in den Alltag zu übertragen. Dieser Umdenkprozess kommt letztendlich auch der Schulleistungsfähigkeit zugute. Der Gewinn an Lebensqualität nach einer Reha ist für viele junge Reha-Patienten sowie für ihre Eltern deutlich spürbar.

Schulunterricht in kleinen Gruppen

Vor Beginn der Reha bekommt das pädagogische Reha-Team von der Heimatschule den anstehenden Unterrichtsstoff mitgeteilt, damit der Anschluss an die Klasse zu Hause bestehen bleibt. Kleine Schülergruppen in der Reha ermöglichen es, auf den Leistungsstand und auch auf mögliche Lernprobleme des Reha-Patienten individuell einzugehen. Bei Bedarf werden in der entsprechenden Altersgruppe auch eine Berufsberatung und die Teilnahme eines Bewerbungstrainings angeboten. Die Reha-Maßnahme muss daher nicht in den Ferien stattfinden.

Kinder- und Jugendreha – keine Kosten für betroffene Familien

Den betroffenen Familien entstehen für die Reha-Maßnahmen inkl. Schulunterricht keine Kosten. Diese werden von den deutschen Rentenversicherungen übernommen. Tipps zur Antragsstellung finden Sie hier.

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