Herausgeber:
Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR)

in Zusammenarbeit mit:
der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische
Rehabilitation und Prävention e.V. (DGPRP)

Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR) ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG Med Reha)

"Reha heißt das Zauberwort" - die Kampagne geht weiter

Viele gesundheitlich belastete Kinder und Jugendliche profitieren von einer stationären Kinder- und Jugendreha. Spezifische Therapiemaßnahmen, die individuell angepasst und von multiprofessionellen Teams umgesetzt werden, können ein Plus an Lebensqualität und Leistungsfähigkeit bringen. Der größte Kostenträger für die Reha ist die Dt. Rentenversicherung (DRV).

Um die Kinder- und Jugend-Reha und ihre großen Chancen für belastete Kinder und Jugendliche bekannter zu machen, setzt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ihre Kampagne „Reha heißt das Zauberwort“ fort.

Gezielte therapeutische Maßnahmen helfen chronisch kranken Kindern und Jugendlichen 

ADHS, Neurodermitis, Asthma, Diabetes, Übergewicht: Die Liste an chronischen körperlichen und psychischen Krankheiten, mit denen Kinder und Jugendliche belastet sein können, ist lang. Dauerhafte Gesundheitsprobleme beeinträchtigen aber nicht nur das körperliche und seelische Wohlbefinden, sondern können auch das Selbstwertgefühl, die Teilnahme am sozialen Leben sowie Leistungen in der Schule, der Ausbildung oder im Studium beeinträchtigen. Um die Entwicklung der Betroffenen bestmöglich zu unterstützen, sollten sie so früh wie möglich behandelt werden. Diesen Kindern und Jugendlichen kann eine medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung helfen: Ziel der Reha ist es, ihre Lebensqualität, Gesundheit und Leistungsfähigkeit wiederherzustellen bzw. zu verbessern und somit die weitere persönliche und schulische Entwicklung bestmöglich zu fördern.

Kostenübernahme durch Rentenversicherung

Sämtliche Kosten für die Reha sowie für die Reise, Verpflegung und Unterkunft übernimmt auf Antrag die Deutsche Rentenversicherung, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Ist das Kind noch keine zwölf Jahre alt, kann eine Begleitperson in der ausgewählten Klinik mitaufgenommen werden. Kinder- und Jugend-Rehas sind grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag möglich. Junge Erwachsene, die sich zum Beispiel in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder einen Freiwilligendienst leisten, können sogar bis zu ihrem 27. Geburtstag eine Reha erhalten. Eine Kinder- und Jugend-Reha dauert in der Regel vier Wochen, je nach Indikation kann auch ein anderer Zeitraum sinnvoll sein. Beantragt wird sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Unterstützung bei der Antragstellung gibt es zum Beispiel durch den behandelnden Kinderarzt, Kinderpsychiater, Hausarzt oder im Sozialpädriatischen Zentrum (SPZ).

Eltern, Kinder, Lehrkräfte, weitere Pädagoginnen und Pädagogen sowie Ärztinnen und Ärzte können sich hier über die Kampagne informieren. Dort kann auch der Reha-Antrag schnell und unkompliziert elektronisch gestellt werden.

Werbefilm für die Kampagne: https://media.deutsche-rentenversicherung.de/DRVBund-Redaktion/Allgemein/Kinderreha_2022.mp4

Quelle: Pressemitteilung der Dt. Rentenversicherung

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