Herausgeber:
Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR)

in Zusammenarbeit mit:
der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische
Rehabilitation und Prävention e.V. (DGPRP)

Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR) ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG Med Reha)

Nach Corona-Einschränkungen: Neustart der Kinder- und Jugendreha

Ab sofort können alle Reha-Kliniken, die sich auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert haben, unter Einhaltung von Hygienekonzepten wieder junge Patienten behandeln. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit.

Während der Corona-Krise konnten viele Reha-Kliniken keine Patienten aufnehmen. So sollten mögliche Übertragungswege des Virus unterbunden werden. Ab sofort können aber alle Reha-Kliniken, die sich auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert haben, unter Einhaltung von Hygienekonzepten wieder junge Patienten behandeln. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit.
„Die Einschränkungen, die Covid-19 mit sich brachte, haben Familien mit chronisch kranken Kindern und Jugendlichen besonders belastet“, sagt Alwin Baumann vom Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. „Konflikte um die Einhaltung der medizinischen Maßnahmen verschärfen sich in der häuslichen Enge, Verhaltensstörungen werden noch auffälliger als in normalen Zeiten.“ In der Krisensituation werde deutlich, dass manche Kinder oder Jugendlichen Unterstützung durch eine Reha benötigen um mit sich, dem Alltag oder der Schule wieder zurechtzukommen. Entsprechende Anrufe und Anfragen von Eltern und Ärzten hätten in den letzten Wochen beim Bündnis deutlich zugenommen, so Baumann.

2019 haben rund 2.800 Kinder und Jugendliche von einer Kinder-Reha der DRV Baden-Württemberg profitiert. Knapp 30 Prozent davon aufgrund von psychischen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten. Während des Aufenthalts in der Reha-Klinik erhält das Kind eine umfassende medizinische, physiotherapeutische, psychologische und oder pädagogische Betreuung, die auf das Krankheitsbild individuell zugeschnitten ist. Für ältere Jugendliche sind auch berufsorientierende Leistungen möglich. Die Kinder verpassen keinen Schulstoff: Sie werden in der Klinik nach Absprache mit der Heimatschule und je nach Schultyp in den Hauptfächern unterrichtet.

Die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen übernimmt die DRV. Zuzahlungen müssen nicht geleistet werden. Kinder bis zwölf Jahre können von einer Person begleitet werden. Auch die Kosten für die Begleitperson und mögliche Verdienstausfälle für diese Zeit werden übernommen. Ältere Kinder können bei medizinischer Notwendigkeit ebenfalls begleitet werden.

Die Anträge für eine Kinder-Reha bzw. Jugend-Reha sowie Infos und Tipps zur Antragsstellung finden Sie auf der Website der DRV und in der Rubrik "Reha-Antrag stellen". Weitere Informationen enthält die Broschüre „Kinder und Jugendliche: Fit mit Rehabilitation“. Sie kann kostenlos in verschiedenen Sprachen im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen.

Hier auf der Website www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de vom Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. finden Interessierte ferner einer Aufstellung aller Rehakliniken, die eine Kinder- und Jugendreha anbieten. Informieren kann man sich außerdem über https://www.facebook.com/kinderjugendreha.

Quelle: Pressemitteilung der DRV Baden-Württemberg, äin-red

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