Herausgeber:
Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR)

in Zusammenarbeit mit:
der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische
Rehabilitation und Prävention e.V. (DGPRP)

Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR) ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG Med Reha)

Künftig weniger abgelehnte Kinderreha-Anträge

Die Deutsche Rentenversicherung sucht den Kontakt zu den niedergelassenen Ärzten, die die Befundberichte zur Kinder- und Jugendreha ausfüllen. Ziel sind weniger Antragsablehnungen und damit auch weniger Frust bei den Ärzten. Durch den direkten Austausch soll erreicht werden, dass Anträge bei den Kindern gestellt werden, die rehabedürftig sind und dass die Rentenversicherung im ärztlichen Befundbericht die Informationen erhält, die sie zur Bewilligung benötigt.

Dr. Markus Jaster, Abteilungsarzt Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), ermuntert seine Kolleginnen und Kollegen im Sozialmedizinischen Dienst wie auch die niedergelassenen Ärzte, stärker miteinander zu kommunizieren, wenn ein Kinder- oder Jugendreha-Antrag abgelehnt wird. Im Bemerkungsfeld des ärztlichen Befundberichts kann eingetragen werden: „Bei Ablehnung des Antrags bitte ich um einen Rückruf des Sozialmedizinischen Dienstes“. Dr. Jaster ist überzeugt davon, dass viele Probleme in der Antragstellung behoben werden können, wenn ein regelmäßiger Austausch stattfindet.

2015 lehnte die Deutsche Rentenversicherung 10.000 von 60.000 Anträgen ab. Das verärgert natürlich viele Kinder- und Jugendärzte, Hausärzte und Kinder- und Jugendpsychiater. Obwohl die Rentenversicherung in den letzten Jahren den Antrag vereinfacht hat und keine ausführlichen Antworten auf ihre Fragen erwarten, sind es doch zwei Seiten, die die Ärzte ausfüllen sollen. Auch ist die Rentenversicherung für die Ärzte eine Black Box, sie haben keinen ärztlichen Kollegen als Ansprechpartner und die Ablehnungsgründe sind im individuellen Fall oft nicht nachvollziehbar. Die Ablehnungsgründe seitens der Rentenversicherung sind vielfältig, mal war kein Rehabedarf erkennbar, mal wurden Mutter-Kind-Kuren beantragt, für die aber die Krankenkassen zuständig sind. Das Hauptproblem ist, dass im Gegensatz zu einer Krankenhausverordnung bei der Rehabilitation neben einer Indikation die negativen Folgen der Erkrankung auf die Teilhabe im Alltag notiert werden müssen.


Optimierungsbedarf gibt es sicher auch bei der Rentenversicherung, bei der sehr großen Zahl der Anträge (mit den Anträgen bei den Erwachsenen sind es fast eine Million!) liegt das auf der Hand. Dr. Jaster:„Wenn wir mit den niedergelassenen Ärzten ins Gespräch kommen, werden wir voneinander lernen und die Kinder und Jugendlichen, die eine Reha brauchen, werden sie auch bekommen.“. Er ergänzt: „Vielleicht führt die bessere Zusammenarbeit auch dazu, dass wieder mehr Anträge gestellt werden, die sind nämlich in den letzten Jahre zurückgegangen.“

Pressemitteilung des Bündnis für Kinder- und Jugendreha

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