Herausgeber:
Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR)

in Zusammenarbeit mit:
der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische
Rehabilitation und Prävention e.V. (DGPRP)

Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR) ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG Med Reha)

Kinderreha und Jugendreha bei der DRV beantragen

Vielen Eltern ist nicht bekannt, dass sie Reha-Maßnahmen für ihr Kind bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen können. Diese Leistung steht z.B.

chronisch kranken Kindern und Kindern mit psychischen Auffälligkeiten, deren Lebensqualität stark eingeschränkt ist, zu.

Eltern sollten sich mit ihrem Kinder- und Jugendarzt oder Hausarzt besprechen, ob eine solche Maßnahme für ihr Kind sinnvoll ist. Ziel einer Reha-Maßnahme ist es, die Gesundheit der Kinder zu verbessern oder sogar wieder herzustellen und Folgeerscheinungen zu vermeiden bzw. zu lindern.

Zahl der Reha-Maßnahmen für chronisch kranke Kinder rückläufig

Die Zahl der Reha-Maßnahmen für Kinder hat seit 2007 deutlich abgenommen. Zwischen 2007 und 2013 ging die Zahl der Anträge um über ein Viertel zurück. „Dies ist vor dem Hintergrund der Zunahme von chronischen und psychosomatischen Erkrankungen nicht zu verstehen. Wir vermuten, dass es daran liegt, dass Eltern und Kinder- und Jugendärzte viele bürokratische Hürden befürchten. Aber im Gegensatz zu den Mutter-Kind-Kuren gibt es bei den Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche keine neuen Regelungen, die einen Antrag erschweren. Im Gegenteil: Bei der Rentenversicherung wurde die Antragstellung vereinfacht. Eltern können zusammen mit ihrem vertrauten Kinder- und Jugendarzt den Antrag stellen. Der Arzt braucht z.B. nicht die Zusatzbezeichnung ‚Rehabilitationswesen‘ oder muss dafür an einem speziellen Kurs teilnehmen, wie dies bei Reha-Anträgen für Erwachsene bzw. für Mutter-Kind-Kuren erforderlich ist“, betont Alwin Baumann, Klinikleiter der Rehakinderklinik der Fachkliniken in Wangen und einer der Sprecher der Kinder- und Jugendrehabilitation.

Eine Reha-Maßnahme dauert etwa vier bis sechs Wochen. Neben den Maßnahmen übernimmt die Rentenversicherung die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft des Kindes, die Reisekosten und auch die Nebenkosten, die für eine erforderliche Begleitperson entstehen. Einen Unterrichtsausfall brauchen Eltern nicht zu befürchten, da Kinder und Jugendliche dort Schulunterricht erhalten.

Welcher Rentenversicherungsträger für einen Versicherten zuständig ist, wird i.d.R. schriftlich bei den Rentenbescheiden mitgeteilt. Erkennbar ist der Träger am Logo in dem Anschreiben. – z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund oder Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg.

Die entsprechenden Formulare der Deutschen Rentenversicherung findet Sie hier. Beim Ausfüllen können die Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung behilflich sein bzw. die Berater der kostenlosen Servicenummer 0800/10000/4800. Dem Antrag sollte ein Befundbericht des behandelnden Arztes beigelegt sein.

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