Herausgeber:
Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR)

in Zusammenarbeit mit:
der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische
Rehabilitation und Prävention e.V. (DGPRP)

Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR) ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG Med Reha)

Kinder- & Jugendreha - wie läuft die Antragsstellung?

Vielen Eltern ist nicht bekannt, dass Reha-Maßnahmen für ihr chronisch krankes Kind über die Rentenversicherung laufen können. Erster Ansprechpartner für einen Reha-Antrag ist der Arzt des Kindes...

Eltern sollten sich mit ihrem Kinder- und Jugendarzt, Kinder- und Jugendpsychiater oder Hausarzt besprechen, ob ein stationärer Reha-Aufenthalt ihrem chronisch kranken oder verhaltensauffälligem Kind helfen könnte. Reha-Maßnahme können - losgelöst vom gewohnten Umfeld - die Gesundheit der Kinder nachhaltig verbessern und Folgeerscheinungen vermeiden bzw. lindern.

Doch zu selten wird die Chance einer Kinder- und Jugendreha genutzt. Die Zahl der Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche hat seit 2007 sogar deutlich abgenommen. Zwischen 2007 und 2013 ging die Zahl der Anträge um über ein Viertel zurück. „Dies ist vor dem Hintergrund der Zunahme von chronischen und psychosomatischen Erkrankungen nicht zu verstehen. Wir vermuten, dass es daran liegt, dass Eltern und Ärzte viele bürokratische Hürden befürchten. Aber im Gegensatz zu den Mutter-Kind-Kuren gibt es bei den Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche keine neuen Regelungen, die einen Antrag erschweren. Im Gegenteil: Bei der Rentenversicherung wurde die Antragstellung vereinfacht. Eltern können zusammen mit ihrem vertrauten Kinder- und Jugendarzt den Antrag stellen. Der Arzt braucht z.B. nicht die Zusatzbezeichnung ‚Rehabilitationswesen‘ oder muss dafür an einem speziellen Kurs teilnehmen, wie dies bei Reha-Anträgen für Erwachsene bzw. für Mutter-Kind-Kuren erforderlich ist“, betont Alwin Baumann, Klinikleiter der Kinder- und Jugend-Rehaklinik der Fachkliniken in Wangen und Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Rehabilitation und Prävention (DGPRP).

Eine Reha-Maßnahme dauert etwa vier bis sechs Wochen. Neben den Maßnahmen übernimmt die Rentenversicherung die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft des Kindes, die Reisekosten und auch die Nebenkosten, die für eine erforderliche Begleitperson entstehen. Einen Unterrichtsausfall brauchen Eltern nicht zu befürchten, da Kinder und Jugendliche dort Schulunterricht erhalten.

Welcher Rentenversicherungsträger für einen Versicherten zuständig ist, wird i.d.R. schriftlich bei den Rentenbescheiden mitgeteilt. Erkennbar ist der Träger am Logo in dem Anschreiben – z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund oder Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg. Die entsprechenden Formulare der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier.

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