Herausgeber:
Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR)

Keine ärztliche Zusatzqualifikation bei Reha-Antrag über Krankenkasse mehr notwendig

Zum 1. April 2016 hat auch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) das Antragsverfahren für eine Kinder- und Jugendlichenreha erheblich erleichtert.

Nun können alle Vertragsärzte eine medizinische Rehabilitation über die GKV verordnen. Der früher notwendige Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist auch bei der GKV nicht mehr erforderlich. Damit entfällt die bislang notwendige Abrechnungsgenehmigung (Formular 60).


Das Formular 61 für den eigentlichen Reha-Antrag wurde in diesem Zuge überarbeitet, vereinfacht und gekürzt. Das neue Formular 61 wird in die Praxisverwaltungssysteme integriert und steht den Praxen mit dem Software-Update zum zweiten Quartal 2016 zur Verfügung. Das alte Formular 61 ist ungültig!


Über die Deutsche Rentenversicherung kann eine Kinder- und Jugendreha natürlich weiterhin - wie immer ohne die Auflage einer Zusatzqualifikation - beantragt werden.

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