Mit dem Flexirentengesetz, welches bereits Ende 2016 in Kraft trat, ist die Kinder- und Jugendreha zur Pflichtleistung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geworden. Dadurch haben mehr Kinder eine Chance auf einen zeitnahen Reha-Platz und die Abstände zwischen den Reha-Aufenthalten sind nicht länger starren 4-Jahres-Fristen unterlegen, sondern bedürfnisorientiert. Dieses Gesetz bildet nun auch die Grundlage für den Ausbau des ambulanten Angebots.
Wohnortnahe Reha-Angebote als Alternative und Ergänzung
Das Angebot der wohnortnahen Rehabilitation möchte vor allem Familien mit rehabedürftigen Kindern erreichen, die einen wohnortfernen Aufenthalt aus den unterschiedlichsten Gründen ablehnen. Ambulant können krankheitsbedingte Beeinträchtigungen im Alltag, in der Familie und der Schule kontinuierlich behandelt werden. Faktoren, die die Erkrankung aufrechterhalten, wie eine falsche Ernährung, zu wenig Bewegung, problematisches Erziehungsverhalten oder Mobbing in der Schule, können durch die örtliche Nähe angegangen werden. Hausbesuche oder runde Tische mit Schule und Jugendamt sind möglich. Weiter kann eine ambulante Reha nach einer intensiven stationären Reha auch zur Nachhaltigkeit des Erreichten beitragen.
Grenzen der ambulanten Reha für Kinder und Jugendliche
Doch nicht für alle Kinder und Jugendlichen ist eine ambulante Reha geeignet. Schwere gesundheitliche Einschränkungen und entsprechende Alltagsbeeinträchtigungen sowie die notwendige Förderung der Autonomie oder Distanzierung vom sozialen Umfeld können gegen eine primäre ambulante Reha sprechen, genau wie ein zeitlich dichtes Behandlungsangebot oder ständig erforderliche ärztliche Bereitschaft. Hier bildet die stationäre Reha die Basis, an die sich ein ambulantes Angebot anschließen kann.
Rentenversicherung bietet Eckpunktpapier als Orientierung
Zwar unterstützen die spezialisierten 50 Kinder- und Jugendreha-Kliniken das ambulante Reha-Angebot in ihren Kliniken für Kinder im näheren Umkreis. Jedoch ist diese Versorgung aufgrund der ungleichmäßigen Klinikverteilung in Deutschland keineswegs flächendeckend. Um weitere potenzielle Anbieter einer ambulanten Kinder- und Jugendreha zu unterstützen, hat die DRV, als größter Kostenträger der Kinder- und Jugendreha, ein Eckpunktepapier entwickelt.
Dieses schlägt eine ganztägig ambulante Intensivphase über eine Woche vor und anschließend mindestens zweimal wöchentlich drei Therapiestunden, um möglichst wenig Schulunterricht zu versäumen. Als Richtwert wird eine Gesamtdauer von etwa drei Monaten angesetzt. Das Reha-Team ist – wie in den spezialisierten Reha-Kliniken – interdisziplinär. Zum Team einer ambulanten Rehaeinrichtung für Kinder und Jugendliche gehören Fachkräfte aus der Psychologie, Pflege, Pädagogik, Physiotherapie, Sport- und Bewegungstherapie, Ergotherapie, Ernährungstherapie und Sprachtherapie. Die Leitung übernimmt ein Kinder- und Jugendarzt oder ein Kinder- und Jugendpsychiater.
Die „Eckpunkte für die ambulanten Leistungen zur Kinder- und Jugendlichenrehabilitation“ sind nachzulesen unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/eckpunkte-ambulante-kinderreha