Herausgeber:
Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR)

in Zusammenarbeit mit:
der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische
Rehabilitation und Prävention e.V. (DGPRP)

Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR) ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG Med Reha)

Darf das Kind während der Reha begleitet werden?

Eine Begleitung des Kindes während der Rehabilitation, z.B. von Mutter, Vater, Pflegeelternteil, Oma, Opa, Geschwisterkind, ist bei Anträgen über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bis zum 12. Geburtstag des Kindes möglich. Über  den 12. Geburtstag des Kindes hinaus, besteht nach Angaben der DRV, die Möglichkeit der Begleitung, wenn diese ärztlich begründet, also medizinisch notwendig, ist.

Läuft der Reha-Antrag über die gesetzliche Krankenkasse, wird die Bewilligung der Begleitperson eventuell etwas anders geregelt. Erkundigen Sie sich hierzu am besten bei Ihrer Krankenkasse. Gesetzliche Krankenkassen bewilligen eine Begleitung der jungen Patienten i.d.R. bei Kindern bis zu 12 Jahren.

Begleitpersonen erhalten keine medizinischen Behandlungen

Die Begleitpersonen erhalten keine medizinischen Behandlungen. Sie werden aber u.a. in Schulungen zum besseren Umgang mit der Krankheit des jungen Patienten eingebunden, um das Gelernte im Alltag umzusetzen.

Bitte beachten Sie, dass Begleitpersonen – im Gegensatz zum Patienten – während des Reha-Aufenthalts nicht automatisch unfallversichert sind!