Herausgeber:
Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR)

in Zusammenarbeit mit:
der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische
Rehabilitation und Prävention e.V. (DGPRP)

Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR) ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG Med Reha)

Wie & wo beantrage ich eine Kinder- & Jugend-Reha?

1. Schritt: Ärztliche/Psychologische/Psychotherapeutische Empfehlung

  • Reha-Empfehlung vom Kinder- und Jugendarzt, Kinder- und Jugendpsychiater, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychologen oder Hausarzt

2. Schritt: Antrag an den Kostenträger

  • Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind als Kostenträger gleichrangig für die Erbringung stationärer Leistungen zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen zuständig.
  • Neben dem eigentlichen Formular zur Beantragung einer Kinder- und Jugendrehabilitation sind ein Bericht (inkl. medizinischer Befunde) dem Antrag beizulegen und per Post an den Kostenträger zu senden ( >>> Anschriften der Rentenversicherungen). Alle notwendigen Anträge für die Einreichung bei der DRV finden Sie in der rechten Spalte. Informationen zur Antragsstellung über die GKV finden Sie hier.

3. Schritt: Klinik-Anmeldung nach Antragsbewilligung

  • Nach schriftlicher Bewilligung des Antrags können Sie Ihr Kind bei einer Reha-Klinik anmelden und den Termin für den Reha-Aufenthalt klären. Die Ansprechpartner finden Sie auf unseren Klinikseiten. Der Kostenträger empfiehlt Ihrer Familie – abhängig von der Grunderkrankung des Kindes – eine passende Reha-Einrichtung, Sie können aber auch eine Wunschklinik bei Antragsstellung angeben.

4. Schritt: Direkter Kontakt zur Reha-Klinik

  • Im Zuge der Anmeldung können Sie Fragen hinsichtlich Anreise, Gepäck, Unterbringung, Schulunterricht etc. direkt mit der gewählten Reha-Klinik klären.